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   BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94   

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BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94 (https://dejure.org/1994,29882)
BSG, Entscheidung vom 15.09.1994 - 11 RAr 9/94 (https://dejure.org/1994,29882)
BSG, Entscheidung vom 15. September 1994 - 11 RAr 9/94 (https://dejure.org/1994,29882)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde der Sach- und Rechtslage entsprach (vgl dazu für den vergleichbaren Fall eines Asylbewerbers: BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44; ferner: BSGE 67, 176 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1; sowie BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).

    Für eine vergleichbare Interessenlage hat das BSG schon entschieden, daß Asylberechtigte Anspruch auf Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen oder auf eine von der Arbeitsmarktlage unabhängige Arbeitserlaubnis erst für die Zeit nach bestandskräftiger Anerkennung haben (SozR 4460 § 2 Nr. 5; InfAuslR 1988, 6, 7; SozR 4100 § 103 Nr. 44 S 117).

  • BVerwG, 26.02.1981 - 3 C 6.80

    Rechtsschutzinteresse bei Anfechtungsklagen - Krankenhauspflegesatz -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Solange die Beschwer besteht, ist auch ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin zu bejahen (BVerwGE 62, 18, 19).
  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde der Sach- und Rechtslage entsprach (vgl dazu für den vergleichbaren Fall eines Asylbewerbers: BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44; ferner: BSGE 67, 176 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1; sowie BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).
  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90

    Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde der Sach- und Rechtslage entsprach (vgl dazu für den vergleichbaren Fall eines Asylbewerbers: BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44; ferner: BSGE 67, 176 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1; sowie BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RA 91/78

    Ausführung eines gerichtlichen Anerkenntnisses - Leistungsklage -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Nach der Rechtsprechung des BSG besteht bei einer solchen Verfahrenslage ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Klägerin nicht über einen Vollstreckungstitel verfügt, mit dem sie das Angebot der BA vom 3. März 1994 durchsetzen könnte (BSG SozR 1750 § 307 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Für das Erziehungsgeldrecht hat das BSG entschieden, daß eine rückwirkende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht Ansprüche auf Erziehungsgeld rückwirkend begründet (BSG Urteil vom 9. Februar 1994 - 14/14b REg 9/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.07.1955 - 10 RV 160/54
    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Aus dem Aufhebungsantrag läßt sich in Verbindung mit dem im Berufungsrechtszug gestellten Sachantrag das Prozeßziel noch ermitteln (BSGE 1, 98, 99; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 6).
  • BSG, 15.12.1976 - 10 RV 223/75

    Revision - Begründung - Bestimmter Antrag - Allgemeine Rechtsausführungen

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Aus dem Aufhebungsantrag läßt sich in Verbindung mit dem im Berufungsrechtszug gestellten Sachantrag das Prozeßziel noch ermitteln (BSGE 1, 98, 99; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 6).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 24/79

    Voraussetzungen für den Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 9/94
    Ausländische Staatsangehörige, die wie die Klägerin in der hier streitigen Zeit ohne Aufenthaltsbefugnis zur Ausreise verpflichtet sind, stehen der Arbeitsvermittlung objektiv nicht zur Verfügung, weil sie ohne Aufenthaltsbefugnis in Deutschland eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts nicht ausüben dürfen (§ 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG; BSG SozR 4100 § 103 Nrn 14 und 29; BSGE 49, 287, 288 = SozR 4100 § 103 Nr. 31; BSG InfAuslR 1988, 45, 46).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 12/04 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Arbeitsfähigkeit - ausländerrechtliche

    Diese Grundsätze, die das Bundessozialgericht (BSG) zur Rechtslage nach § 103 AFG festgestellt hat (vgl Senatsurteile vom 15. Mai 1985, BSGE 58, 104, 105 f = SozR 4100 § 103 Nr. 36 zum Wohnortwechsel; vom 29. September 1987, BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39 zur Verfügbarkeit eines Studenten; vom 29. November 1989, SozR 4100 § 103 Nr. 46 S 127 zur Verfügbarkeit bei Bildungsmaßnahmen; ferner BSG 3. März 1993, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46 f zur Ortsabwesenheit; insbesondere auch BSG 15. September 1994 - 11 RAr 9/94, DBlR Nr. 4161 zu § 103 AFG zur nachträglichen Feststellung des Vertriebenenstatus und zum Wegfall der ausländerrechtlichen Aufenthaltsbeschränkung), gelten auch zum SGB III fort; insoweit ist keine inhaltliche Änderung erfolgt.
  • LSG Hessen, 30.10.2003 - L 10 AL 134/02

    Arbeitslosenhilfeanspruch - objektive Verfügbarkeit - ausländischer Arbeitnehmer

    Die Entscheidungen der Ausländerbehörde entfalten für die Arbeitsverwaltung Tatbestandswirkung, unabhängig davon, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde der Sach- und Rechtslage entspricht (Urteil des BSG vom 15. September 1994, Az.: 11 RAr 9/94; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 44; BSGE 67, 176; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2011 - L 11 AL 29/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit geduldeter Ausländer;

    Denn die Beklagte war an die Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 1994 - 11 RAr 9/94; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 2009 - L 11 AL 205/06; Lüdtke in: LPK-SGB 111, 1. Auflage 2008, § 119 Rdnr. 28).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 77/05

    Erteilung einer Arbeitsgenehmigung - geduldeter Ausländer - zu vertretendes

    Die sog. Tatbestandswirkung von Entscheidungen der Ausländerbehörden über den Aufenthaltsstatus des Ausländers (BSG, Urteil vom 10. September 1998, B 7 AL 70/97 R, SozR 3-4100 § 19 Nr. 4; Urteil vom 15. September 1994, 11 RAr 9/94, veröffentlicht in juris; Urteil vom 9. August 1990, 7 RAr 120/89, SozR 3-4100 § 103 Nr. 1) bezieht sich im Arbeitsgenehmigungsrecht insbesondere nicht auf schlichte Auskünfte oder bloße Bewertungen dieser Behörden, wie etwa die, dass der Ausländer einen Missbrauchstatbestand nach § 1a AsylbLG erfülle.
  • SG Detmold, 28.06.2007 - S 3 (3,9) AL 34/06

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nur erfüllt, wenn der Arbeitslose "ohne Verzug" eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen in der Lage ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.09.1994, 11 RAr 9/94).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 1 AL 48/02

    Arbeitslosenversicherung

    (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.1995-AZ 11 Rar 9/94-, Urteil vom 05.11.1998-AZ B 11 AL 35/98 R) Selbst wenn er bei bestehendem Arbeitsverhältnis einen evtl. Schadensersatzanspruch gegen sich hätte geltend lassen müssen, schließt dies die Aufnahme einer anderen Beschäftigung nicht aus.
  • BSG, 01.11.1994 - 7 BAr 132/94

    Anspruch auf die Gewährung von höherem Altersübergangsgeld (Alüg) - Antrag auf

    Im übrigen hat das Bundessozialgericht (BSG) mittlerweile am 15. September 1994 in der Sache 11 RAr 9/94 und am 26. Oktober 1994 in der Sache 11 RAr 87/93 die generelle Berücksichtigung von Kirchensteuer bei der Höhe des Alüg für verfassungsgemäß erklärt.
  • LSG Saarland, 08.01.2002 - L 6 B 8/01

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Arbeitserlaubnis, Duldung, Abschiebungshindernis,

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